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Abstellgleis für alle – Stuttgart 21 und die Misere der deutschen Verkehrspolitik Sendetermine

SWR2 sendet am 23. Februar um 22.03 Uhr das ARD radiofeature zu „Stuttgart 21“. Wird das Herz Europas zu einem Abstellgleis?
Im Fokus des Features „Abstellgleis für alle“ von Wilm Hüffer steht die Frage, ob das Milliardenprojekt einen sinnvollen infrastrukturellen Beitrag zur Verkehrsentwicklung in Deutschland leistet.

„Stuttgart 21“ ist aus Sicht vieler Verkehrsexperten ein Abstellgleis, wo auch andere Probleme abgelegt werden. Zum Beispiel der Gütertransport, der immer noch hauptsächlich die Autobahnen nutzt und nicht die Schienen. Für solche Bahnprojekte ist kein Geld übrig, da „Stuttgart 21“ den Großteil aller Mittel bis 2020 verschlingen wird. Zu Wort kommen im Feature unter anderem der Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm, Wolfgang Dietrich, und Anton Hofreiter (Bündnis90/Die Grünen), Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Bundestags. Außerdem zeigt der Autor Wilm Hüffer anhand von internen Unterlagen der Deutschen Bahn, dass die am Bauprojekt beteiligten Personen steigende Kosten vertuscht oder Leistungsschwächen schöngerechnet haben. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Bahn wohl vor allem deshalb baut, um sich selbst zu finanzieren. Das ARD radiofeature verlässt bewusst die übliche feuilletonistische Betrachtung in den Medien, die sich mehr für das Phänomen der „Schwäbischen Wutbürger“ interessiert als für Fehlplanungen und infrastrukturelle Versäumnisse der Deutschen Bahn.

  „Abstellgleis für alle – Stuttgart 21 und die Misere der deutschen Verkehrspolitik“ ist als ARD radiofeature bundesweit in sieben Hörfunkprogrammen der ARD zu hören. SWR2, 23.2.2012 um 22.03 Uhr SR 2 Kulturradio, 25.2.2012 um 09.05 Uhr Bayern 2, 25.2.2012 um 13.05 Uhr / Wdh.: 26.2. um 21.03 Uhr Nordwestradio (RB), 26.2.2012 um 9.05 Uhr / Wdh.: 29.2. um 19.05 Uhr NDR Info, 26.2.2012 um 11.05 Uhr WDR 5, 26.2.2012 um 11.05 Uhr / Wdh.: 27.2. um 20.05 Uhr hr2-Kultur, 26.2.2012 um 18.05 Uhr

Das System-Alles verstehen heißt alles verzeihen” Kinostart des Films 

Heute (14.01.2012) kommt der Film

“Das System-Alles verstehen heißt alles verzeihen”

des Regisseurs Marc Bauder in die deutschen Kinos. Er erzählt die Geschichte eines jungen Mannes aus Rostock, der vom Kleinkriminellen über Beziehungen zum Lobbyisten für eine Erdgas-Pipeline wird und erkennen muss, dass die alten Netzwerke der Zeit vor 1989 im Verborgenen weiterhin aktiv sind.

Der Politkrimi möchte aufzeigen, wie leicht Menschen manipuliert oder auch korrumpiert werden können und thematisiert mit viel dokumentarischem Gehalt den Bau der Pipelines für russisches Gas für Westeuropa
Quelle: Transparency International 
Petitionen Petitionen hier zeichnen
Präsidentenwahl P 21968  Frist 15.02.2012

Petition 21968  Mitzeichnungsfrist bis zum 15.02.2012

Direktwahl des Bundespräsidenten

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Grundgesetz wie folgt zu ändern:
Abschnitt V. Der Bundespräsident Art 54 Satz 1:
bisher: Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.
neu: Der/die Bundespräsident(in) wird vom Volk gewählt.

Begründung

Die Bundesversammlung ist im Endergebnis nicht dazu geeignet den Deutschen eine(n) geeignete(n) Bundespräsidenten zu stellen. Die aktuelle Krise des Bundespräsidenten und der zuvor zurückgetretene Bundespräsident haben dem Ansehen des Landes und seiner Bürger schweren Schaden zugefügt. Die Wahl des Bundespräsidenten durch das Volk wirkt der Politikerverdrossenheit entgegen und stärkt die deutsche Demokratie. Das Amt des Bundespräsidenten wird dem Einfluss der etablierten politischen Parteien ein Stück weit entzogen. Ein(e) vom Volk gewählte(r) Bundespräsident(in) kann vor Abblauf der Dienstzeit durch ein einfaches Volksbegehren neu gewählt werden.

bundestag.de

Abhören Ärzte P 21612  Frist 15.02.2012

Petition 21612  Mitzeichnungsfrist bis zum 15.02.2012

Berufsgeheimnisträgerschutz für Ärzte

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Berufsgeheimnisträgerschutz für Ärzte in der Strafprozessordnung dem der Rechtsanwälte, Seelsorger und Abgeordneten gleich zu stellen ist..

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.10.2011 die gesetzlichen Veränderungen in §§ 100 a , 160a StPO als zulässig entschieden. Hierbei wird erlaubt, dass Ärzte und Journalisten beim Lauschangriff keinen besonderen Schutz mehr geniessen im Gegensatz zu Rechtsanwälte, Abgeordnete und Seelsorgern. Die Verschwiegenheitspflicht gehört zum Kernbereich ärztlicher Tätigkeiten. Patienten müssen sich sicher sein, dass keine Information in der Regel aus dem Arztzimmer bei staatlichen Stellen ankommen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist entscheidend. Der Arzt hingegen muss jetzt befürchten, wenn er von einer Strafttat Kenntnis erhält, auch noch als Teilnehmer, Hehler, Strafverteitler, Begünstiger einer Straftat bezichtet wird. Ein Arzt und ein Patient muss sich sicher sein, dass seine Telefonate , sein Handy-Verkehr, seine Emails oder Internet-Zugaenge geschützt sind. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss mindestens so schwer wiegen, wie das zwischen einem Abgeordneten und Bürger.

Die jetzige Normen (§§ 100a,160a StPO) müssen daher geändert werden und den gleichen Schutz geniessen wie für Seelsorger, Abgeordnete und Rechtsanwaelte.

bundestag.de

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